Aktuelles
Liberale Senioren Hessen
fordern einen Sprachstandstest für alle Vorschulkinder
Die FDP Fraktionen auf Landes- und
Bundesebene werden aufgefordert, mit Nachdruck das Projekt eines
Sprachstandstest durchzusetzen, das heißt, neben der medizinischen
Untersuchung einen verpflichtenden Sprachstandstest für alle Vierjährigen
durch das Gesundheitsamt unter Mitwirkung von Erzieher/innen und
Grundschullehrer/innen, oder wenigstens eine Wiedereinführung des
Schulreifetests. Erneut beantragen wir ein verpflichtendes kostenloses
Kindergarten- bzw. Vorschuljahr, in dem Kinder, deren Sprachstand nicht dem
Alter entspricht, an einer speziellen Sprachförderung teilnehmen müssen.
Verpflichtende Sprachstandstest
für alle Vorschulkinder kommt nicht!?
Gesundheitsamt appelliert an Kindertagesstätten: Freiwillig melden für „KiSS"-Programm!
„Verpflichtend“, ist deshalb gefordert, da es seit Jahren eine von
Kommunen geförderte bewährte Zusammenarbeit zwischen Erzieher/innen und
Lehrer/innen gibt und erfolgreich mit den Programmen wie „KiSS“ (Kreis
Gießen) oder dem „Würzburger Programm“ gearbeitet wird. So lange diese
Aktivitäten nur Angebote bleiben, werden viele Kinder (in einem
Zeitungsartikel der Gießener Allgemeinen wird von fast 20 % gesprochen) die
für dieses Alter typischen Freude am Lernen verlieren und schon in der
Grundschule nicht mithalten können.
Ein verpflichtender Sprachstandstest würde z. B. Erkenntnisse über
Ausdrucks- und Reaktionsfähigkeit, Verstehen, d. h. Umsetzen des Gehörten
und Gesprochenen vermitteln und dadurch eine kompetente Einschätzung der zu
diesem Zeitpunkt vorhandenen Fähigkeiten eines Kindes ermöglichen. Bei der
von Seiten des Sozialministeriums gemachten Äußerung, die verpflichtende
Sprachstandsuntersuchung sei ein Eingriff in das Elternrecht, sehen wir das
genaue Gegenteil. Die Unterlassung derselben verstößt gegen die Gesetze der
Chancengleichheit.
Das Argument der Diskriminierung entfällt, wenn das letzte Kindergarten-
bzw. Vorschuljahr für alle verpflichtend ist.
Obige
Forderung wird getragen von der Mitgliederversammlung der liberalen Senioren
Hessen am 23,06.2011 in Neu-Isenburg und der Bundesdelegiertenversammlung am
09.07.2011 in Stuttgart.

Liberale Senioren haben gewählt
Der neue und alte Vorsitzende des Landesverbandes der Liberalen Senioren
Hessen ist Helmut Witzel, zugleich wurde er wieder in den LiS Bundesvorstand
berufen.
Ehrenamtliche Politik dient der Demokratie. Ihren Regeln geschuldet,
unterzogen sich die Mitglieder mit Erfolg einem Wahlmarathon auf Orts-,
Landes- und Bundesebene.
So
bestellte die FDP Gießen den zurückgetretenen vormaligen
Kreistagsabgeordneten Helmut Witzel weiterhin zum Seniorenbeauftragten, die
Landesmitgliederversammlung in Neu-Isenburg wählte Ihn erneut für weitere
zwei Jahre zum Landesvorsitzenden der liberalen Senioren Hessen. Die
Bundeslegiertenversammlung in Stuttgart wählte ihn erneut in den
Bundesvorstand der liberalen Senioren.
Auf
der Landesebene Hessen wählte die Mitgliederversammlung die bisherigen
Stellvertreter, Karl Heinrich Träbing ( Schwalbach ) und Marga Doris
Zoller ( Linden ) Wiedergewählt wurde der bisherige Schriftführer Helmut
Lind ( Oberursel ) und die Schatzmeisterin Annemarie Ramm ( Königstein )
Beisitzer bleiben Martin Holzfuß ( Butzbach ) Dr. Fritz Fiedler(Gießen)
Hans Heinrich Jäger (Bad Hersfeld) Wolf Alzuhn (Laubach) und Brunhilde
Trenz (Allendorf)
Neu hinzu gewählt wurde Christoph Berg (Eltville) und Irmgard Naher-Schmidt
(Frankfurt M.)
Dem Landesvorstand steht Dr. Dieter Hondelmann beratend zur Seite
(Friedrichsdorf )
Auf Einladung des
Vorsitzenden der liberalen Senioren Offenbacher-Land, Gerhard .Gräber und
der Ortsvorsitzenden Neu-Isenburg, Edith Reitz, erfolgte bei strahlendem
Sonnenschein, die Landesmitgliederversammlung 2011 der Liberalen Senioren
Hessen in der Neu-Isenburger Bansamühle.
Das
nötige technische Equipment besorgte das Ortsverbandsmitglied der FDP
Richard Krüger, der auch als Fotograf tätig wurde. Die Versorgung mit Essen
und Getränken übernahm Edith Reitz, die auch für Orts- und Kreisverband das
Grußwort sprach.
Auch Bürgermeister Hunkel war gerne zu einem Grußwort vorbeigekommen, er
führte gegenüber den LiS`ern aus, welche Projekte in Neu-Isenburg seit
Jahren für unser Senioren durchgeführt wurden und werden.
Er bedankte sich bei Reitz und Gräber für deren, gerade in diesen Bereichen,
langjährige politische Ideengebung und Unterstützung.
Der
Landesvorsitzende der LiS, Helmut Witzel, bedankte sich bei dem Trio,
besonders aber bei dem Isenburger Bürgermeister, da nicht bei allen
Veranstaltungen der liberalen Senioren, ein Bürgermeister ein Grußwort
spricht.

Bild
zeigt von l n.r:
Bürgermeister Hunkel, Edith Reitz, Gräber, Ramm, Zoller,
Schulz-DuBois,(Referent) Träbing, Witzel
Danach übergab Witzel das Wort an den Referenten des Tages, Hermann
Schulz-DuBois, gelernter Bauingenieur, bis 1993 bei Holzmann tätig, danach,
als Hobby, Energiepolitik mit guten Verbindungen zur Wissenschaft.
Sein
Thema war “Sichere Stromversorgung bis 2022“ ist in Frage zu stellen ?????
Wichtige Punkte seines Referats:
Wer
baut, wer bezahlt die notwendigen Ferntrassenleitungen?
Wer und wo baut man z.B. die nötigen Gaskraftwerke?
Strom sei nicht speicherbar, d.h. wenn man es könnte, müsste ein solcher
Speicher die Ausdehnung des Bodensees haben und mindestens 100 m in die Höhe
gehen, also nicht durchführbar.
Das komplette Schluchseepumpspeicherwasserkraftwerk liefere gerade mal die
Menge eines Kohlekraftwerkes.
Photovoltaik liefere nur, wenn den die Sonne scheint. Dies sei in der BRD
nur in 1250 Sonnenstunden pro Jahr der Fall. Wind liefere für 3000 Stunden.
In Deutschland, führte Schulz-DuBois weiter aus, gingen 17 KKWs vom Netz, in
den umliegenden Ländern gäbe es 123 KKWs, weltweit existierten 440, mehrere
hundert Neubauten seien geplant.
Fazit: Es würde nicht ehrlich miteinander umgegangen, z.B. würde das Thema
Grundlast tunlichst vermieden, Deutschland ginge weltweit einen Soloweg, der
zumindest für die Bürger teuer würde, die Gefahr eines GAU bestünde seitens
der 123 Nachbarländer KKWs trotzdem.
Es folgte eine rege Diskussion.
Nach
der Mittagspause folgten Rechenschaftsberichte und Neuwahlen.
Als geschäftsführender Vorstand wiedergewählt wurden der Landesvorsitzende
Helmut Witzel, seine Stellvertreter Marga Zoller und Karl-Heinrich Träbing,
als Schatzmeisterin Annemarie Ramm.
Mit
Dank an die hiesigen Organisatoren und der Aufforderung, als LiS aktiv wie
bisher weiterzumachen, schloss Helmut Witzel die Landesmitgliederversammlung
2011 in Neu-Isenburg.
Mit
freundlichem Gruß
Gerhard H. Gräber Edith Reitz
Kreisvorsitzender Ortsvorsitzende
OF-Land Neu-Isenburg

Unser Thema vormittags ab 10.30 Uhr:
Sichere Stromversorgung bis zum Jahre 2022..?
Probleme beim Umstieg, Fakten, Risiken, Kosten.
Moderation: Hermann Schulz- Du Bois
Unsere Mitgliederversammlung ab 13.00 Uhr
LiS Landes Vorstandswahlen
Gemäß Satzung


Die Prilivierten in der
Alters-Zusatzversorgung mit Hife der Gewerkschaften !
H.W.20.06.2010
Gewerkschaften, die Beschützer der gering Verdiener
und Harzer, machen mobil, obwohl selber Verursacher von Verwerfungen in der
arbeitenden Bevölkerung.
z. Beispiel: Öffentliche Bedienstete, Banken u.
Sparkassen, Versicherungen Großkonzerne der IG Chemie, Bergbau, IG Metall -
Autoindustrie, usw.
Mit der Folge einer Leistungsunabhängigen Bevorzugung von ca 22 % der
Beschäftigten gegenüber der im Mittelstand tätigen Leistungsträger.
Soweit zu den Trägern der roten Fahnen.
Ganz zu schweigen von den Pensionären....
Der Steuerzahler 02.2010
Deutschland: Pensionäre hängen Rentner weit ab
Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung hat in
einer kürzlich veröffentlichten Studie erstmals die Vermögensverteilung in
Deutschland unter Berücksichtigung der künftigen Renten und
Pensionsansprüche analysiert. Das Ergebnis bestätigt die stetige Kritik des
BdSt an der hohen Beamtenversorgung eindrucksvoll.
Die Anwartschaft eines Beamten aus Pensionsansprüchen
beläuft sich im Durchschnitt auf über 3oo.ooo Euro. Sie ist damit
mehr als doppelt so hoch wie bei einem vergleichbaren Rentner, der es auf
lediglich 125.ooo Euro schafft.
Ebenso das Bild beim gesamten Nettovermögen.
Pensionäre kommen auf 5oo.ooo Euro, Rentner liegen auch hier Mit
233.000 Euro weit zurück.
Damit häufen die Beamten bis zu ihrer Pensionierung
das höchste Vermögen aller Berufsgruppen an und hängen selbst gut situierte
Selbständige mit bis zu neun Mitarbeitern deutlich ab. Diese äußerst
komfortable Situation der Beamten und Pensionäre ist auf ihre Privilegien
zurückzuführen.
Im Gegensatz zu Angestellten, Arbeitern und
Selbständigen müssen sie keine Beiträge zur Altersvorsorge leisten. Da ihre
Beschäftigung staatlich garantiert ist, weisen sie regelhaft eine
durchgängige Erwerbsbiographie auf, im
Unterschied zu sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, die auch Phasen
der Arbeitslosigkeit aufweisen, was ihre Rentenansprüche entsprechend
drückt. Schließlich bemisst sich die Beamtenpension nicht nach dem
durchschnittlichen Verdienst des gesamten Arbeitslebens, wie bei den
Rentnern, sondern nach der hohen Besoldung vor Pensionseintritt.
Alles in allem sind die Beamten ungerechtfertigt
überversorgt, was der BdSt seit Jahren scharf kritisiert. Ihre Privilegien,
insbesondere die hohen Pensionsansprüche, müssen deutlich abgebaut und der
Fairness halber den Kriterien der gesetzlichen Rente angepasst werden.
Mehr zum Thema unter Zwischenruf zu lesen.

Der Traum von Europa

Wir
freuen uns
auf die anschließende Diskussion mit Ihnen und Herrn Dr. Rudolf
Kriszeleit
Dr. Hermann Otto Solms, MdB
Vizepräsident
des Deutschen Bundestages
Vorsitzender des Arbeitskreises Wirtschaft und Finanzen
der FDP-Bundestagsfraktion
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich möchte den Beginn des neuen Jahres für
einige grundlegende Bemerkungen zu einigen wichtigen Themen im
Zuständigkeitsbereich des Arbeitskreises Wirtschaft und Finanzen nutzen. Die
in den Wochen seit der Unterzeichnung des Koalitionsvertrages andauernden
Diskussionen insbesondere zu den Fragen Steuersenkungen und
Haushaltskonsolidierung, aber auch zur Verlängerung der Laufzeiten für
Kernkraftwerke und zur Energiepolitik allgemein sind Hauptursache dafür,
dass die Koalition aus Union und FDP kein geschlossenes Bild in der
Öffentlichkeit abgibt. Diese Debatten sind unnütz und helfen niemandem.
Grundlage der Arbeit der Koalition ist und bleibt der Koalitionsvertrag. Es
gilt, das Vereinbarte umzusetzen.
Zur Steuerreform:
Die Koalitionspartner haben vereinbart, im
Rahmen einer Steuerstrukturreform den Einkommensteuertarif zu einem
Stufentarif umzugestalten und dabei insbesondere untere und mittlere
Einkommen sowie Familien mit Kindern in einem Gesamtvolumen von 24 Mrd. Euro
zu entlasten. Ein Teil der Entlastung von Familien mit Kindern in Höhe von
rund 5 Mrd. Euro ist bereits beschlossen und in Kraft, so dass ein
Entlastungsvolumen im Rahmen einer Steuerstrukturreform von rund 19 Mrd.
Euro verbleibt. Das Ergebnis der Steuerschätzung im Mai, soviel zeichnet
sich bereits heute ab, kann diese Grundsatzvereinbarung der Koalition nicht
in Frage stellen.
Laut Koalitionsvertrag soll der neue Stufentarif möglichst zum 1.1.2011 in
Kraft treten. Die FDP hatte bei den Koalitionsverhandlungen gefordert, die
Entlastungen spätestens zu Beginn des Jahres 2012 in Kraft zu setzen, wobei
die volle Jahreswirkung wegen der Veranlagungsfälle und der
Steuererklärungen der Unternehmen dann im Jahr 2013 eintritt. Das frühere
Datum wurde von der Union gefordert. Das heißt, es bestand immer Einigkeit
darüber, dass die volle Entlastungswirkung der verabredeten Steuerreform
noch in der laufenden Legislaturperiode eintritt. Daran sollten wir uns
halten.
Für die FDP sind die Vereinbarungen des Koalitionsvertrages zur Steuer- und
Finanzpolitik ein Erfolg. Sie hat sich z. B. mit ihrer Forderung nach
Einführung eines Stufentarifs durchgesetzt. Bei den Beratungen der
Steuerreform wird sich zeigen, ob es ein Drei-Stufen-Tarif oder ein Tarif
mit vier oder fünf Stufen wird. Primäres Ziel dieses Reformteils ist die
Beseitigung der Ungerechtigkeit durch die besonders starke Belastung der
mittleren Einkommen durch den sog. Mittelstandsbauch. Im Rahmen dieses
Reformschritts ist eine Änderung des Spitzensteuersatzes durch uns nicht
beabsichtigt.
Im Zusammenhang mit der Reform der Steuerstrukturen sind darüber hinaus im
Koalitionsvertrag bereits 19 Maßnahmen zur Steuervereinfachung und zur
Entbürokratisierung des Besteuerungsverfahrens aufgezählt. Als weiteres
wichtiges Thema muss angesichts des aktuellen Einbruchs der
Gewerbesteuereinnahmen und der Haushaltsnöte vieler Kommunen die finanzielle
Ausstattung der Kommunen auf eine solidere Basis gestellt werden. Die
gegenwärtig schwierige finanzielle Situation der Kommunen ist nicht Folge
der Steuerpolitik der neuen Koalition, sondern Folge des krisenbedingten
massiven Einbruchs der Gewerbesteuer. Die FDP fordert seit langem die
Überwindung der Gewerbesteuer. Ihre Konjunkturanfälligkeit, das hat sich
gerade wieder gezeigt, macht sie als Hauptfinanzierungsquelle der Gemeinden
untauglich. Deshalb muss die im Koalitionsvertrag vereinbarte Kommission zur
Reform der Gemeindefinanzen ihre Arbeit jetzt schnellstens aufnehmen.
Ein anderer bedeutsamer Bereich der Steuerpolitik für diese
Legislaturperiode ist die weitere Erneuerung der Unternehmensbesteuerung –
hin zu einem rechtsform-, finanzierungs- und organisationsneutralem
Steuerrecht und einer europatauglichen Gruppenbesteuerung nach
österreichischem Vorbild.
Darüber hinaus werden wir uns vereinbarungsgemäß mit der Umsatzsteuer
befassen. Als Stichworte seien hier nur genannt: Umstellung von der Soll-
auf die Ist-Besteuerung, ermäßigte Mehrwertsteuersätze allgemein und
insbesondere bei Postdienstleistungen und Abfallwirtschaft.
Zur
Haushaltskonsolidierung:
In der anstehenden Sitzungswoche beginnen
die Beratungen zum Haushalt 2010. Im Zusammenhang mit den
Haushaltsberatungen wird - auch innerhalb der FDP Bundestagsfraktion-
intensiv über das Thema Sparen diskutiert. Ich denke, wir sind uns einig
darüber, dass Einsparungen eine ökonomische Notwendigkeit sind und eine
Konsolidierung unverzichtbar ist. Steuerentlastungen und
Haushaltskonsolidierung waren für die FDP immer zwei Seiten einer Medaille.
Bei der Entscheidung, wie wir die Konsolidierung angehen und welche
Konsolidierungsstrategie wir entwickeln, müssen wir zwei wesentliche Dinge
berücksichtigen: Die Einhaltung der Schuldenbremse und die Bewältigung der
Wirtschaftskrise. Beide Punkte führen im Ergebnis dazu, dass die notwendigen
strukturellen Einsparungen nicht im Haushalt 2010, sondern ab dem Haushalt
2011 kommen müssen.
Das heißt nicht, jetzt das Geld zum Fenster herauszuwerfen. Sparsamkeit und
die Vermeidung von Verschwendung sollten auch bei den Haushaltsberatungen
2010 oberste Priorität haben. In der Struktur kann die Konsolidierung aber
erst mit dem Haushalt 2011 beginnen.
Dafür spricht zum einen die Mechanik der neuen Schuldenbremse. Die
Schuldenbremse beschränkt ab 2016 den strukturellen Verschuldungsspielraum
des Bundes auf 0,35% des BIP. Artikel 143 d unserer Verfassung verlangt
ausdrücklich, im Jahr 2011 mit der Konsolidierung zu beginnen. Von 2011 bis
2016 gilt dann eine Übergangsregelung, nach der das strukturelle Defizit des
Jahres 2010 in gleichmäßigen Schritten zurückgeführt werden muss. Die
strukturelle Kreditaufnahme des Jahres 2010 ist also die Ausgangsbasis für
den Konsolidierungspfad bis 2016.
Zum anderen gibt es ein gewichtiges ökonomisches Argument, mit der
strukturellen Konsolidierung erst im Haushalt 2011 zu beginnen: Auch wenn es
von der Öffentlichkeit nicht in voller Schärfe wahrgenommen wird, so
befindet sich die deutsche Wirtschaft immer noch in einer tiefen Krise. Zwar
gibt es erfreulicherweise inzwischen vermehrt Anzeichen einer
konjunkturellen Verbesserung. Im letzten Quartal des letzten Jahres hat die
wirtschaftliche Entwicklung aber wieder stagniert. Deshalb müssen wir uns
über unsere besondere Lage im Klaren sein. Der zurückliegende Absturz war
mit minus 5 Prozent im Jahr 2009 ganz außergewöhnlich tief. Auch nur
annähernd Vergleichbares hat die Bundesrepublik in ihrer Geschichte nie
zuvor erlebt. In dieser Situation führt der Blick auf Wachstumsraten, die
sich bereits wieder dem langjährigen Durchschnitt annähern, grob in die
Irre. Das Niveau der Wirtschaftsaktivität ist nach dem Absturz weiterhin
extrem unbefriedigend. Die deutsche Wirtschaft ist um 10 Stufen tief in den
Keller gefallen – die Probleme sind noch nicht gelöst, nur weil es jetzt
wieder ein oder zwei Stufen nach oben geht. Wie lange es dauern wird, bis
wir den Aufstieg zu unserem „Vor – Absturz “-Niveau geschafft haben, hängt
davon ab, wie kräftig und anhaltend der Aufschwung sein wird. Es ist noch
keineswegs ausgemacht, dass die gegenwärtige zögerliche Belebung sich weiter
positiv entwickelt. Wenn wir durch überstürztes Sparen die aufkeimende
Belebung der Konjunktur „kaputt“ sparen, wird dies weitere Rückgänge bei den
Einnahmen und noch höhere Ausgaben für die Arbeitslosigkeit nach sich
ziehen. Der Konsolidierungsbedarf wird dann insgesamt sogar noch größer!
Deshalb ist es wichtig, den Aufschwung zu stärken, um den erforderlichen
gesamtwirtschaftlichen Rückenwind für die Haushaltssanierung zu gewinnen.
Für die notwendige Konsolidierungsstrategie ist von der Koalition in
gemeinsamer Anstrengung ein Gesamtkonzept zu erarbeiten. Es sollte eine
Arbeitsgruppe unter Federführung des Bundesfinanzministers gebildet werden,
die gemeinsame Vorschläge entwickelt. Es wäre falsch, jetzt einzelne
Maßnahmen vorab zu diskutieren. Es geht nur mit einem gemeinsamen Konzept.
Wir werden nur gemeinsam Erfolg haben, andernfalls droht Misserfolg für alle
beteiligten Partner.
Zur Energiepolitik:
Die Koalition hat sich in der
Energiepolitik ein anspruchsvolles Programm gegeben. An mehreren Stellen
besteht nunmehr dringender Handlungsbedarf. Oberste Priorität hat die
Beendigung der gegenwärtig eklatanten Überförderung der Solarenergie. Wir
setzen als FDP auf den Ausbau Erneuerbarer Energien und wollen den Weg in
das Zeitalter regenerativer Energien konsequent weiter gehen. Eine Förderung
des Solarstroms weit oberhalb der tatsächlichen Kosten belastet jedoch den
Verbraucher mit Kosten in Milliardenhöhe und vernichtet wertvolle Kaufkraft
- statt der Umwelt zu nützen. Jeder Monat ohne Entscheidung kostet
langfristig Milliarden. Die Bundesregierung sollte daher umgehend einen
Kabinettbeschluss herbei führen, der klargestellt, dass Solarunternehmen
nicht mehr auf den Fortbestand der Einspeisevergütungen in der gegenwärtigen
Höhe vertrauen können. Für die Zukunft brauchen wir wieder
Rahmenbedingungen, die stärker die Innovation bei der Erzeugung
regenerativer Energie fördern und Anreize für deren Einbindung in
intelligente Netze und virtuelle Kraftwerke setzen.
Mit den Betreibern der Kernenergieanlagen sollten so rasch wie möglich
Gespräche über die Grundvoraussetzungen einer Laufzeitverlängerung
aufgenommen werden. Nur so können wir Planungssicherheit für alle Akteure
und Wettbewerber im Strommarkt herstellen. Erst auf der Grundlage einer
erfolgreichen Vereinbarung können wesentliche Teile der Laufzeitgewinne
durch die öffentliche Hand abgeschöpft werden. Dabei gilt die „goldene
Regel“ aus dem Koalitionsvertrag: “Alle Einnahmen stehen grundsätzlich dem
Gesamthaushalt zur Verfügung.“ Zeitverzug bei der Umsetzung dieses zentralen
Programmpunktes führte dazu, dass sich Unsicherheiten bei allen Beteiligten
anhäufen und als Investitionsbremse bei anderen Marktteilnehmern auswirken
würden. Die Eckpunkte einer Laufzeitverlängerung sollten daher vor
Verabschiedung des angekündigten Energiekonzepts bereits vorliegen.
Wie von der FDP seit Jahren gefordert, soll das Energiekonzept zu einem
Herzstück unserer Energiepolitik werden. Dazu muss es mehr sein als ein
weiteres zukunftsbezogenes Szenarienmodell. Vielmehr sollte es die
verschiedenen energiepolitischen Zielsetzungen (Klimaschutz, Wettbewerb,
Energieinfrastruktur, Elektromobilität etc.) so darstellen, dass daraus
konkrete politische Handlungsoptionen ableitbar sind. Gegenwärtig kommt
gesetzlichen Fördertatbeständen eine hohe Bedeutung für den Umbau zu einer
nachhaltigen Energieversorgung zu. Unseren marktwirtschaftlichen Kompass
dürfen wir dennoch nicht verlieren. Staatliche Netzregulierung und mit
Fördergesetzen geschaffene Märkte bleiben Übergangsformen auf dem Weg hin zu
einem nachhaltigen Energiemarkt, der ohne ständige staatliche Intervention
funktioniert


Liberale Senioren Hessen begrüßen die
Einlassungen der Bundesfamilienministerin Kristina Köhler.
Bundesfamilienministerin Köhler empfing Vertreter des BAGSO-Vorstands unter
dem Vorsitz von Ursula Lehr
Nur sechs Wochen nach ihrer Ernennung
empfing Bundesfamilienministerin Dr. Kristina Köhler die BAGSO-Vorsitzende
Prof. Dr. Ursula Lehr, die das Ministeramt von 1988 bis 1991 innehatte.
Damit zeigte die neue Ministerin, welchen Stellenwert sie dem Thema „Ältere
Menschen“ und dem Altern als Prozess auch innerhalb ihres Ressorts geben
möchte.
Die Seniorenpolitik werde ein wichtiger
Schwerpunkt ihrer Amtszeit, so Kristina Köhler. Sie kündigte an, dass sie
sich u. a. für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Pflege einsetzen
werde. Es müssten Arbeitszeitmodelle entwickelt werden, „die mehr möglich
machen“. Auch bei der Entwicklung von Strategien zur Umsetzung der
Empfehlungen des im Herbst erscheinenden 6. Altenberichts suche das
Ministerium einen intensiven Austausch mit der BAGSO und ihren 101
Mitgliedsverbänden, in denen rund 13 Mio. ältere Menschen organisiert sind.
Ursula Lehr wies darauf hin, dass sich die
BAGSO stärker als bisher im Bereich der Patientenvertretung engagieren
möchte. Die Ministerin begrüßte dies und sagte die Unterstützung ihres
Hauses zu. Darüber hinaus wolle sie darauf hinwirken, dass bei
Untersuchungen im Gesundheitsbereich, aber auch in anderen Themenfeldern die
Altersgruppe 60plus differenzierter betrachtet werde. Aufgeschlossen war sie
ebenfalls gegenüber Fragen eines seniorengerechten Wohnens und Wohnumfelds
(„age friendly city“).
Weitere Inhalte des Gesprächs, an dem auch
die Staatssekretäre Dr. Hermann Kues und Josef Hecken sowie
Ministerialdirektor Dieter Hackler als zuständiger Abteilungsleiter
teilnahmen, waren die Durchsetzung des Grundsatzes „Reha vor Pflege“ sowie
die Einbeziehung der Seniorenorganisationen in die Vorbereitung und
Durchführung der Europäischen Jahre zum freiwilligen Engagement (2011) sowie
zum aktiven Alter und zur intergenerationellen Solidarität (2012).